Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
(Stand: 01.07.2021)

1.  Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen von Tyczka Energy, sofern nicht einzelvertraglich abweichende Regelungen getroffen werden. Anderen Geschäftsbedingungen (insbesondere Einkaufsbedingungen) wird hiermit ausdrücklich widersprochen, sie werden nur dann Vertragsinhalt, wenn sie von Tyczka Energy ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.
Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB, als auch gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Soweit für Verbraucher und Unternehmer unterschiedliche Regelungen gelten, ist dies kenntlich gemacht.
Durch diese Version der AGB werden alle früheren Versionen ersetzt.

2.  Angebote

Angebote von Tyczka Energy sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn Tyczka Energy die Bestellung des Kunden durch eine Auftragsbestätigung in Textform (z.B. eMail) oder durch Lieferung annimmt.

3.  Preise; Preisänderungen

Sofern nicht einzelvertraglich abweichende Regelungen getroffen werden, basieren alle Preise und Konditionen auf der zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preis- und Konditionenliste. Tyczka Energy ist berechtigt, nach billigem Ermessen die Preise anzupassen, um Kostenveränderungen Rechnung zu tragen (insbesondere Kostenveränderungen bezüglich Energie, Kraftstoff oder Rohmaterial, Transport (inkl. Maut) oder Umweltauflagen).

4.  Zahlung; Verzug

Rechnungen sind sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig. Periodisch wiederkehrende Zahlungen (insbesondere Mietzins- und Abschlagszahlungen), für die Tyczka Energy keine Rechnung erstellt, sind zum vereinbarten Termin, spätestens mit Ablauf der jeweiligen Periode, ohne Abzug fällig. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Zahlungseingang bei Tyczka Energy an.

Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, soweit seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

Tyczka Energy ist berechtigt, für jede schriftliche Mahnung des Kunden EUR 5,00 Mahngebühr zu erheben. Der Kunde trägt die Bankgebühren für unberechtigte, von ihm verschuldete Rücklastschriften.

War der Kunde in einem Zeitraum von zwei Jahren mindestens zwei Mal mit seiner Zahlung in Verzug, so kann Tyczka Energy für Gaslieferungen Vorauszahlung verlangen. Ist der Kunde mit der Zahlung in Verzug, so steht Tyczka Energy das Recht zu, andere Lieferungen oder Leistungen zurückzubehalten und bereits zugesagte Liefertermine bis zur Beendigung des Verzugs zu verlängern. Weitere Rechte von Tyczka Energy wegen des Verzugs des Kunden bleiben unberührt, insbesondere das Recht auf fristlose Kündigung des Vertrages. Tyczka Energy ist berechtigt, die Form der Rechnungsübermittlung frei zu wählen; der Rechnungsversand kann als Briefpost oder auf elektronischem Weg per eMail erfolgen. Die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen wird zugesichert.

5.  Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen von Tyczka Energy einschließlich Zinsen, Finanzierungskosten und anderer Nebenkosten Eigentum von Tyczka Energy. Wird die gelieferte Ware mit anderen Sachen vermischt oder vermengt, erwirbt Tyczka Energy Miteigentum an der neuen Sache zu einem Anteil, der dem Wert der von Tyczka Energy gelieferten Ware im Verhältnis zum Wert der neuen Sache entspricht. Entsprechendes gilt bei Verbrauch der gelieferten Ware während der Produktion der neuen Sache.

Die Ware darf solange ohne Zustimmung von Tyczka Energy weder verpfändet noch sicherungsübereignet werden. Eine Pfändung oder sonstige Belastung durch Dritte hat der Kunde unverzüglich Tyczka Energy mitzuteilen und Tyczka Energy die zur Wahrung ihrer Rechte notwendige Hilfe zu leisten. Im kaufmännischen Verkehr ist der Kunde zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt, soweit sie nicht ihm als Endabnehmer geliefert wurde. Der Kunde im kaufmännischen Verkehr tritt jetzt schon seine Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware sowie im Falle eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Abnehmers seine Aus- und Absonderungsrechte bis zur Höhe der Tyczka Energy geschuldeten Beträge sicherungshalber an Tyczka Energy ab.

6.  Flüssiggas-Flaschen

Tyczka Energy-Pfandflaschen

Tyczka Energy-Pfandflaschen sind Eigentum von Tyczka Energy und sind als solche besonders gekennzeichnet; sie werden nur gegen Hinterlegung des jeweils gültigen Pfandbetrages überlassen. Unbeschadet der separat mit dem Kunden getroffenen Pfandgeldregelung werden die Flaschen dem Kunden nur zur unverzögerten Entleerung überlassen und sind dann unverzüglich und in ordnungsgemäßem Zustand samt Zubehör an Tyczka Energy oder an den von Tyczka Energy angegebenen Bestimmungsort zurückzugeben. Jede andere Benutzung ist – insbesondere aus Sicherheitsgründen – streng untersagt, eine Weitergabe an Dritte nicht gestattet Da die Flaschen dem Flaschenfüllsystem nach DIN EN 1439/1440 unterliegen, dürfen sie ausschließlich in zertifizierten Füllwerken von Tyczka Energy befüllt werden.

Die Rückgabe erfolgt gegen Quittung, die dem Nachweis der Rückgabe durch den Kunden dient. Zurückgegebene Behälter und Paletten werden nur dem Kunden gutgeschrieben, der die Behälter und Paletten bezogen hat. Dies gilt auch bei der Rückgabe durch Dritte. Bei Nichtrückgabe steht Tyczka Energy ein pauschalierter Schadenersatzanspruch in Höhe des jeweils gültigen Pfandbetrages pro Gasflasche zu. Der Nachweis eines höheren oder geringeren Schadens bleibt vorbehalten. Die Rückgabe anderer Behälter ist keine Erfüllung des Herausgabeanspruchs von Tyczka Energy.

Sind Behälter dem Anschein nach defekt, dürfen sie vom Kunden nicht verwendet werden. Tyczka Energy ist unverzüglich über die Art des Defekts zu unterrichten und die defekten Behälter sind umgehend zurückzugeben.

Wenn der Kunde eine Übereinkunft geschlossen hat, dass Gas oder Behälter an eine andere Person geliefert werden, bei der es sich nicht um eine Vertragspartei handelt, muss der Kunde dafür Sorge tragen, dass diese Person einwilligt, an die Bedingungen dieses Vertrags in derselben Weise gebunden zu sein, als handele es sich um eine Vertragspartei. Wenn der Kunde dies versäumt oder die Vertragsverpflichtungen nicht von dieser Person erfüllt werden, dann stellt der Kunde Tyczka Energy von allen Ansprüchen frei.

Kundenflaschen (insbesondere graue Flaschen, Aluminiumflaschen)

Der Kunde ist berechtigt, Tyczka Energy den Tausch des Flaschenkörpers im Zuge einer Befüllung anzubieten. Tyczka Energy ist nicht verpflichtet, dieses Angebot anzunehmen. Nimmt Tyczka Energy das Angebot an, so ist der Kunde zur Zahlung einer Prüfgebühr für die regelmäßigen Behälterprüfungen gemäß der jeweils gültigen Preisliste von Tyczka Energy verpflichtet.

7.  Mängel; Gewährleistung

Soweit nichts anderes vereinbart ist, liefert Tyczka Energy die Ware in handelsüblicher Qualität. Bei der Lieferung von Gasen (Tankgas) bezieht sich die Mengenangabe Kubikmeter oder Liter auf eine Mediumtemperatur von +15°C.

Bei Vorliegen eines Mangels hat der Kunde zunächst die Wahl zwischen Nachbesserung und Ersatzlieferung (Nacherfüllung). Tyczka Energy ist jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Kunden bleibt.

Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde die gesetzlichen Rechte geltend machen. Im Fall der Sukzessivlieferung kann der Kunde Mängelansprüche nur hinsichtlich des Kaufvertrages verlangen, aufgrund dessen die mangelhafte Ware geliefert wurde.

Im kaufmännischen Verkehr bestehen Mängelansprüche für offensichtliche Mängel nur, wenn der Kunde den offensichtlichen Mangel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich anzeigt.

Sofern der Kunde Unternehmer ist, verjähren Mängelansprüche in zwölf Monaten ab Gefahrübergang. Weisen gelieferte Gase in mangelfreiem Zustand eine regelmäßige Stabilität von einem die Verjährungsfrist für Mängelrechte unterschreitenden Zeitraum auf, so leistet Tyczka Energy abweichend von vorstehender Regelung nur Gewähr für den Zeitraum der regelmäßigen Stabilität des Gases.

Soweit die vorstehenden Bestimmungen die gesetzlichen Mängelrechte einschränken, finden sie keine Anwendung, falls Tyczka Energy den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat.

Rückgriffsansprüche des Kunden gegen Tyczka Energy gemäß § 445a BGB bestehen nur insoweit, als der Kunde seinem Abnehmer nicht vertraglich über die gesetzlichen Mängelrechte hinausgehende Mängelrechte zugestanden hat.

Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen des Kunden infolge von Mängeln der Lieferung oder Leistung unterliegt den Beschränkungen der nachfolgenden Ziffer 7.

Tyczka Energy garantiert nicht, dass die gelieferten Waren für den vom Kunden beabsichtigten Zweck geeignet sind.

8.  Haftung; Schadenersatz

Tyczka Energy haftet unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Desweiteren haftet Tyczka Energy für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten, deren Verletzung das Erreichen des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Vernachlässigung von Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall haftet Tyczka Energy jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Die Vertragsparteien gehen bei Vertragsschluss davon aus, dass dieser vertragstypische Schaden sich auf maximal das Dreifache des jeweiligen Warenwertes beläuft. Für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten, haftet Tyczka Energy nicht.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus dem Produkthaftungsgesetz, aus der Übernahme einer Garantie, aus arglistig verschwiegenen Mängeln sowie Ansprüche wegen Tyczka Energy zurechenbarer Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens.

Soweit die Haftung von Tyczka Energy ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.

9.  Höhere Gewalt

Von Tyczka Energy nicht zu vertretende Umstände und Ereignisse, die die Lieferung oder Leistung verhindern oder wesentlich erschweren, befreien Tyczka Energy für die Dauer ihrer Auswirkungen von ihrer Leistungspflicht. Das gilt insbesondere für Fälle höherer Gewalt, insbesondere bei Vorliegen von Witterungsverhältnissen, die Gefahrguttransporte ausschließen oder nur mit unangemessenem Risiko erlauben, behördlichen Maßnahmen, Streiks u.ä. ferner dann, wenn aufgrund staatlicher Eingriffe die normalen Bezugs- oder Transportmöglichkeiten nicht mehr gegeben sind. Tyczka Energy ist in solchen Fällen berechtigt, mit entsprechender Verzögerung einschließlich angemessener Anlaufzeit zu liefern.

10. Beeinträchtigung durch Dritte; Mitteilung von Änderungen

Beeinträchtigt ein Dritter Rechte oder Sachen des Kunden oder von Tyczka Energy, die Gegenstand eines Vertrages mit Tyczka Energy sind, so wird der Kunde Tyczka Energy unverzüglich informieren. Das gilt insbesondere für gegen den Kunden gerichtete Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, soweit diese Rechte oder Sachen von Tyczka Energy beeinträchtigen können.

Der Kunde ist nicht berechtigt, Rechte oder Forderungen aus dem Vertragsverhältnis auf Dritte zu übertragen oder an Dritte abzutreten.

Der Kunde wird Tyczka Energy jede Änderung von Namen, Firma oder Anschrift unverzüglich schriftlich mitteilen. Dasselbe gilt für jeden Fall der Rechtsnachfolge oder der Änderung der Rechtsform des Kunden.

11. Technische Vorschriften; Sicherheitsbestimmungen

Bei der Lieferung von Gasen hat der Kunde die für den Umgang mit Gasen maßgebenden Vorschriften, insbesondere die Bestimmungen über Arbeitsschutz und Unfallverhütung einschließlich der entsprechenden Ausführungsbestimmungen sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu beachten. Sollte Tyczka Energy zu dem Schluss kommen, dass die Lieferung von Waren und Leistungen an den Kunden unsicher sein könnte, kann Tyczka Energy ihre vertraglichen (Liefer-) Pflichten aussetzen, bis das Sicherheitsproblem vom Kunden behoben wurde.

12. Sonstiges, Gerichtsstand

Ist oder wird eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Dasselbe gilt im Falle von Regelungslücken.

Tyczka Energy ist zu einseitigen Änderungen dieser AGB aus wichtigem Grund, wie z.B. aufgrund neuer technischer Entwicklungen, Änderungen der Rechtsprechung oder Gesetze oder sonstigen gleichwertigen Gründen berechtigt. Über eine Änderung wird Tyczka Energy die Kunden unter Mitteilung des Inhalts der geänderten Regelungen zumindest in Textform (z.B. eMail) informieren. Die Änderung wird Vertragsbestandteil, wenn der Kunde nicht in Textform gegenüber Tyczka Energy binnen sechs Wochen nach Versand der Änderungsmitteilung der Einbeziehung in das Vertragsverhältnis widerspricht. Der Widerspruch gegen die Einbeziehung der geänderten AGB stellt keine Kündigung des Kunden bezüglich des zugrundeliegenden Vertragsverhältnisses dar. Bei einem Widerspruch des Kunden hat Tyczka Energy das Recht, das Vertragsverhältnis zu beenden.

Gerichtsstand ist Wolfratshausen, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Gleiches gilt, wenn die im Klageweg in Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich des Bürgerlichen Gesetzbuchs verlegt oder ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

Tyczka Energy speichert personenbezogene Daten unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften (insb. DSGVO, Bundesdatenschutzgesetz). Nähere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in der Datenschutzerklärung auf der Webseite der Tyczka Energy.

Sollte Tyczka Energy gegenüber dem Vertragspartner in Vorleistung gehen (z.B. bei Bestellung auf Rechnung oder Ratenkauf) behält sich Tyczka Energy vor, auf Basis ihres berechtigten Interesses, einen Zahlungsausfall zu vermeiden, zu jeder Zeit die Bonität des Kunden zu prüfen. Zu diesem Zweck wird Tyczka Energy bei der für den Wohnsitz oder Unternehmenssitz zuständigen SCHUFA und/oder bei einer Wirtschaftsauskunftei Erkundigungen einholen. Dabei kann auch ein aus dem Datenbestand der Auskunftei errechneter Wahrscheinlichkeitswert zur Beurteilung des Kreditrisikos (Score-Verfahren) an Tyczka Energy übermittelt werden. Nähere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zwecke der Bonitätsprüfung finden sich in der Datenschutzerklärung auf der Webseite der Tyczka Energy.

Ergibt die Bonitätsprüfung Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden, durch die die Erfüllung des Vertrages gefährdet wird, so werden alle gegenüber dem Kunden bestehenden Forderungen von Tyczka Energy sofort zur Zahlung fällig. Tyczka Energy ist insoweit auch berechtigt, eingeräumte Zahlungsziele oder Stundungen mit sofortiger Wirkung zu widerrufen und (weitere) Lieferungen nur gegen Vorauszahlung zu erbringen. Gleiches gilt, wenn nach den Umständen des Einzelfalles Grund zu der Annahme besteht, dass der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt. Bei Verlangen einer Vorauszahlung wird der Kunde hierüber ausdrücklich unterrichtet.

Hat der Kunde die Vermögensauskunft abgegeben oder Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt, so ist Tyczka Energy zum fristlosen Rücktritt von allen geschlossenen Verträgen berechtigt. In diesen Fällen wird Tyczka Energy unter Beachtung der einschlägigen Datenschutzvorschriften auf Basis ihres berechtigten Interesses der SCHUFA und/oder anderen Auskunfteien Daten des Kunden übermitteln, welche die nicht ordnungsgemäße Abwicklung dieses Vertrages betreffen, insbesondere die Beantragung und den Erlass eines Mahn- oder Vollstreckungsbescheides gegen den Kunden, die Stellung des Insolvenzantrages oder die Abgabe der Vermögensauskunft. Nähere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zwecke der Übermittlung an Auskunfteien („Einmeldung“) finden sich in der Datenschutzerklärung auf der Webseite der Tyczka Energy.

Soweit während der Laufzeit des Vertrages solche Daten aus anderen Vertragsverhältnissen des Kunden an die genannten Auskunfteien übermittelt werden, kann Tyczka Energy hierüber ebenfalls Auskunft erhalten. Eine Speicherung solcher Daten erfolgt nur dann, wenn und soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Tyczka Energy, des Kunden einer der vorgenannten Auskunfteien oder der Allgemeinheit erforderlich ist und dadurch die schutzwürdigen Belange des Kunden nicht beeinträchtigt werden.

Tyczka Energy unterhält als Service für seine Kunden eine zentrale Notrufnummer für technische Notrufe, die rund um die Uhr besetzt ist. Jeder auf dieser Notrufnummer eingehende Anruf wird nach vorheriger Ansage automatisch aufgezeichnet. Spätestens drei Monate nach Abschluss des Notfalls wird die Aufzeichnung gelöscht. Nähere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten bei technischen Notrufen finden sich in der Datenschutzerklärung auf der Webseite der Tyczka Energy.

Alle geistigen Eigentumsrechte an Zeichnungen, Spezifikationen, Daten und Datenblättern sowie allen anderen Informationen und Dokumenten, die dem Kunden, unbeschadet des Mediums, zur Verfügung gestellt wurden verbleben bei Tyczka Energy.

Die Vertragsparteien sind verpflichtet, über den Inhalt des Vertrags und alle damit in Zusammenhang stehenden kommerziellen und technischen Details Stillschweigen zu bewahren und Informationen dieser Art nicht an Dritte weiterzugeben.

Die Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge für den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht).

Für Verbraucher stellt die Europäische Kommission eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr finden. Tyczka Energy zieht es vor, Anliegen ihrer Kunden im direkten Austausch mit diesen zu klären. Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Bitte kontaktieren Sie uns bei Fragen und Problemen direkt.

Tyczka Energy GmbH
Blumenstraße 5, 82538 Geretsried
Fon 08171 627-0 • Fax 08171 627-100
energy@tyczka.de
www.tyczka-energy.de

 

Energiesteuerhinweis

a) § 2 Abs. 3 Nr. 5 Energiesteuergesetz

Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuerdurchführungsverordnung zulässig.

Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt.

b) § 25 Abs. 1 Energiesteuergesetz

Steuerfreies Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraft- oder Heizstoff oder zur Herstellung solcher Stoffe verwendet werden!